Der Einstieg in die Montessori-Schule erfolgt in der Regel zu Beginn der ersten Klasse, ist aber auch später als Seiteneinstieg möglich.
Grundbedingung für die Aufnahme sind die Richtlinien des Kultusministeriums. Die Aufnahme orientiert sich nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Das Einschulungsverfahren beginnt jährlich Mitte November und läuft bis etwa Mitte April. Wir informieren über die genauen Termine über die Montagsinfo und über die Presse. Natürlich können Sie die Termine auch über unser Sekretariat und unsere Homepage erfahren.
Eine Gesamtübersicht aller Download-Unterlagen zu unseren Einrichtungen finden Sie im Download-Center auf unserer Website sowie im Elternportal (nur nach Anmeldung).
Seiteneinstieg
Es können auch Kinder in bestehende Klassen aufgenommen werden, sofern ein Platz in der jeweiligen Klasse frei ist. Ist kein freier Platz verfügbar, werden die Interessenten in eine Warteliste aufgenommen.
Bei einem Seiteneinstieg wird nach folgendem Verfahren vorgegangen:
- Die Eltern melden sich im Büro und füllen ein Aufnahmeantrags-Formular aus.
- Die Lehrkraft, in deren Klasse ein Platz frei ist, führt ein Erstgespräch mit den Eltern.
- Die Eltern hospitieren an einem Vormittag während der Freiarbeit.
- Das Kind hospitiert mindestens zwei Wochen in der Klasse.
- Die Lehrkraft entscheidet über Aufnahme oder Abweisung.
Diese Entscheidung wird den Eltern in einem zweiten Elterngespräch mitgeteilt.
Die Entscheidung, ob ein Kind aufgenommen wird, liegt bei der Lehrkraft der entsprechenden Klasse in Absprache mit dem Team. Sie berücksichtigt dabei die Eindrücke, die sie sich von dem Kind während der Hospitation an der Montessori-Schule machen konnte, sowie von den Gesprächen mit den Eltern und unter Umständen der abgebenden Schule. Die individuelle Klassensituation muss ebenso berücksichtigt werden.
Die Akzeptanz der Montessori-Pädagogik durch die Eltern und eine Auseinandersetzung mit ihr ist eine Voraussetzung für die Aufnahme. Für alle Seiteneinsteiger wird eine sechsmonatige Probezeit vereinbart. In Ausnahmefällen kann die Probezeit in Absprache mit den Eltern verlängert werden.